Durch Kurzarbeit sparen und das Unternehmen retten?!

Pinetco
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Durch Kurzarbeit sparen und das Unternehmen retten?!
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Die Coronakrise bedroht immer mehr Unternehmen: Kurzarbeit kann in dieser Situation helfen, so viele Arbeitsplätze wie möglich zu erhalten – und damit sogar dein Geschäft zu retten. So beantragst du Kurzarbeitergeld schnell und einfach digital. 

Vom Einzelunternehmen über mittelständische Familienbetriebe bis hin zu DAX-Konzernen ist die deutsche Wirtschaft aktuell von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen. Lieferketten sind zusammengebrochen, Veranstaltungen wie Konferenzen abgesagt, Gastronomiebetriebe geschlossen, viele Menschen erkrankt oder in Quarantäne… 

Außergewöhnliche Umstände erfordern außergewöhnliche Maßnahmen. Die Änderung zum Gesetz, das die Regelungen für das Kurzarbeitergeld vereinfacht, wurde am 13.3.2020 vom Bundestag angenommen. Ziel ist: Möglichst kein Unternehmen soll durch die Coronakrise in die Insolvenz gehen. Welche Vorteile Kurzarbeit dabei bietet, erklären wir weiter unten. 

 

Wie kann ich am schnellsten Kurzarbeitergeld beantragen?

Zunächst geht es um die schnellste und einfachste Beantragung des Kurzarbeitergeldes. Denn weil bereits eine ganze Reihe von Firmen die Folgen des wirtschaftlichen Abschwungs aufgrund von Covid-19 und den damit zusammenhängenden Restriktionen spüren, stehen neuerdings nicht Arbeit suchende Menschen vor den Arbeitsagenturen, sondern Unternehmer, die versuchen, ihre Mitarbeiter für Kurzarbeit anzumelden.

Setze einfach auf die digitale Unterstützung bei Anträgen für Kurzarbeit! Du findest dafür alle notwendigen Dokumente in einem Kurzarbeit-Rechner, über den du auch die Anträge für Kurzarbeit vorbereiten können. Lästiges Zusammensuchen auf diversen Webseiten entfällt. Hier ist alles vorbereitet, was du brauchst, um in 6 Schritten Kurzarbeitergeld zu beantragen.

Der Kurzarbeit-Rechner zeigt dir zudem noch, was du circa einsparst, wenn du jetzt Kurzarbeit für deine Mitarbeiter beantragen. Diese erste Übersicht hilft dir, eine Strategie zum Überleben deines Geschäftes zu entwickeln und unternehmerisch zu handeln.

Und nicht zuletzt: Wer alles für die Berechnung der Kurzarbeit digital vorbereitet, muss sich nicht in die Reihe vor der Arbeitsagentur stellen. Stay home, stay safe!

 

6 Schritte, um digital Anträge zur Kurzarbeit vorzubereiten:

  • Schritt 1: Unternehmenszugang für die eServices des Arbeitsamts beantragen
  • Schritt 2: Anzeige über den Arbeitsausfall bei der Bundesagentur für Arbeit stellen
  • Schritt 3: Abrechnungsliste nach dem Schema der Abrechnungsliste 108 vorbereiten, entweder vom Steuerberater, mit Hilfe von DATEV oder von Ihnen selbst
  • Schritt 4: Vorteil beim selbst erstellen der Abrechnungsliste: Sie sehen auf einen Blick, wie sich die Gehaltskosten für Ihr Unternehmen entwickeln und zu wie viel Prozent Ihre Mitarbeiter Kurzarbeit nutzen sollten
  • Schritt 5: Diesen Vorgang mit digitaler Unterstützung wie libu.io automatisieren, da die manuelle Erstellung Zeit und Nerven kostet – und anfällig für Fehler ist
  • Schritt 6: Tabelle bei den eServices des Bundesagentur für Arbeit hochladen

Alle Dokumente und Tabellen dazu gibt es gesammelt in einem KUG Rechner, so dass du sofort mit der Vorbereitung zur Antragstellung loslegen können. Schließlich willst du JETZT dein Unternehmen schützen – und vor allem deine Mitarbeiter.



 

Was brauchst du? Lediglich die aktuellen Lohnabrechnungen oder das Lohnjournal aus DATEV für alle Mitarbeiter, für die Kurzarbeit beantragt werden soll!

Was brauchst du nicht? Nervige Warteschleifen der Hotline, weil du Anträge nicht findest. Oder Zeitaufwand von mehreren Stunden, wenn du als kleines Unternehmen nur wenige Mitarbeiter hast, für die Kurzarbeit greifen soll.

Wenn du in digitalen Lösungen denkst, erhälst du in wenigen Minuten eine erste Schätzung, um wie viel du deine Kosten senken und damit deine Liquidität erhalten kannst. Bis du wieder voll durchstartest! 

 

Warum kann Kurzarbeit deinem Unternehmen helfen?

Läuft es für Firmen wirtschaftlich schlecht, gibt es zwei Möglichkeiten: Kosten runter oder Einnahmen rauf. Letzteres erfordert Vertriebsleistungen. In der aktuellen Krise aufgrund von Corona-Infektionen ist Vertrieb in vielen Branchen extrem schwierig geworden – vor allem bei kurzfristigen Investitionen. 

Bleibt Kosten senken. Gehälter sind für Unternehmen in der Regel die dicksten Batzen. Hier gibt es also den größten Hebel für das Business, um weiter liquide zu bleiben und die Insolvenz zu vermeiden. Du schätzt deine Mitarbeiter und profitierst von deren Leistungsbereitschaft und Expertise. Deshalb ist Kurzarbeit sowohl für dein Unternehmer als auch Angestellten sinnvoll!

Die Unternehmen sparen sehr schnell Geld ein, um den Betrieb am Leben zu erhalten. Die Mitarbeiter erhalten für die Zeit der Kurzarbeit weiterhin einen Teil des gesicherten Gehalts und rutschen nicht in die Arbeitslosigkeit.

 

Welche Vorteile bringt das neue Gesetz zur Kurzarbeit 2020?

Oberstes Gebot ist die Vereinfachung, um Kurzarbeitergeld zu beantragen und die Entlastung der Arbeitgeber:

  • Kurzarbeitergeld kann nun bereits beantragt werden, wenn nur 10% der Mitarbeit von der Regelung betroffen sind. Bisher galt eine Grenze von einem Drittel.
  • Auf sogenannte negative Arbeitszeitsalden wird verzichtet. Wer bisher Arbeitszeitschwankungen im Betrieb eingesetzt hat, durfte diese auch zur Vermeidung von Kurzarbeit heranziehen. Nun nicht mehr.
  • Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt die Sozialversicherungsbeiträge vollständig für den Arbeitgeber, um ihn zu entlasten.
  • Und auch für Leiharbeiter wird jetzt der Bezug des Kurzarbeitergeldes möglich. 
  • Um in der Coronakrise schnell handeln zu können, wird der gesetzliche Abstimmungsmodus verkürzt: Bis Ende 2021, muss der Bundesrat den vom Parlament verfügten Rechtsverordnungen zur Entlastung von Betrieben im Rahmen des Kurzarbeitergeldes nicht zustimmen.

 

Wer kann Kurzarbeitergeld beantragen? Und aus welchem Grund?

Wann du Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit beantragen dürfen, regelt das Dritte Buch des Sozialgesetzbuch (SGB III, §96) unter dem Titel “Erheblicher Arbeitsausfall”. Wichtig: Darunter versteht man entweder ein unabwendbares Ereignis oder wirtschaftliche Gründe, die vorübergehend und nicht vermeidbar sind. Da durch staatliche Anordnung (Lockdown) Unternehmen geschlossen wurden, scheinen die Voraussetzungen erfüllt. 

→ ABER: Die finale Entscheidung, ob Kurzarbeitergeld an die jeweils beantragenden Unternehmen gezahlt wird, trifft immer die zuständige Agentur für Arbeit.

Wer in ungekündigter Position angestellt ist und dies auch weiter versicherungspflichtig bleibt sowie durch Kurzarbeit mindestens einen Lohnausfall von 10% hat, für den besteht ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Die Firmengröße spielt keine Rolle ebenso die Rechtsform des Unternehmens.

Übrigens kann der Antrag auf diese Leistung bei der Arbeitsagentur rückwirkend zum 1. März 2020 gestellt werden und wird nach Aussage von Arbeitsminister Hubertus Heil auch bei Genehmigung rückwirkend zu diesem Datum ausgezahlt.

 

Zusammengefasst: Kosten senken mit Kurzarbeit – das hilft Ihnen jetzt

Um den Abbau von Arbeitsplätzen in der Coronakrise so gering wie möglich zu halten, wurden die Regelungen zum Beantragen von Kurzarbeitergeld in Deutschland vereinfacht. Da diese Anträge allerdings recht umfangreich sind und bei manueller Eingabe fehleranfällig, empfiehlt sich zur Vorbereitung der Anträge eine einfache, digitale Lösung wie ein KUG Rechner

Dieser zeigt Ihnen auch an, was du circa einsparst, wenn du in deinem Unternehmen Kurzarbeit umsetzt. Das unterstützt dich bei der Stabilisierung der Liquidität.

Kurzarbeit kann aktuell für alle Unternehmen beantragt werden, wenn mindestens 10% der Beschäftigten davon betroffen sind. Das neue Gesetz zur Kurzarbeit 2020 enthält eine Reihe von Erleichterungen für Arbeitgeber, um Insolvenzen und Kündigungen möglichst zu vermeiden. Anträge können sogar rückwirkend zum 1. März 2020 eingereicht werden.

 

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